Hinweis zur Verlängerung von Grabstätten für NS-Verfolgte


Immer wieder erreichen uns Anfragen zur Verlängerung von Grabstätten von Angehörigen, die den NS-Rassenwahn überlebt haben.


Wichtig: Seit Dezember 2018 gibt es eine bundesweite Regelung, die eine Übernahme der Kosten für die Grabnutzungsverlängerung ermöglicht – für Sinti und Roma, die im Nationalsozialismus verfolgt wurden.


Was ist zu tun, wenn eine Grabstätte abläuft?

  1. Meldet euch bei uns
    Wir beraten euch gerne zu den nächsten Schritten:
    📞 040 / 31 05 21
    📧
    rcu.ev@web.de
  2. Brief von der Friedhofsverwaltung
    Ihr bekommt Post mit der Frage, ob ihr die Grabstätte verlängern wollt. Unbedingt antworten, um eine Räumung zu verhindern.
  3. Rechnung erhalten
    Ihr erhaltet eine Rechnung über die Verlängerungsgebühren.
  4. Antrag auf Erstattung stellen
    Mit dieser Rechnung kann ein Antrag auf Kostenübernahme beim
    Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) in Berlin gestellt werden.
    Wir helfen euch gerne beim Ausfüllen und Einreichen des Antrags.


Was regelt die Bund-Länder-Vereinbarung seit 2018?

  • Antrag ab der ersten Verlängerung möglich
    Für die Verlängerung von Grabstätten NS-verfolgter Sinti und Roma können ab der ersten Verlängerung Erstattungsanträge gestellt werden.
  • Kostenübernahme durch das BADV
    Das BADV übernimmt die Gebühren, wenn ein vollständiger Antrag mit Rechnung und Verfolgungsnachweis vorliegt.
  • Notwendige Unterlagen
    – Rechnung der Friedhofsverwaltung
    – Nachweis der Verfolgung (ausgestellt vom Zentralrat oder Landesverband)
    – vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Wichtige Einschränkungen
    ▪ Die erste Ruhezeit (meist 25 Jahre) ist von den Familien selbst zu tragen.
    ▪ Leere Gräber oder Gräber von Personen, die nach Mai 1945 geboren wurden, sind nicht erstattungsfähig.
  • Kein Automatismus
    Nach jeder Verlängerung muss ein neuer Antrag gestellt werden.
  • Zahlungsfrist beachten
    Erst nach Rechnungseingang kann ein Antrag gestellt werden.
    Bitte sofort Mahnstopp beim Friedhof beantragen, um zusätzliche Gebühren zu vermeiden.
  • Umbettungskosten
    Wenn eine Verlängerung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, können Umbettungskosten übernommen werden.
  • Pflegekosten
    Die Grabpflege muss weiterhin von den Angehörigen selbst getragen werden.
  • Bescheid über Kostenübernahme
    Bei Bewilligung erhaltet ihr schriftlich den genauen Betrag, der übernommen wird.

Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf:

📞 040 / 31 05 21
📧
rcu.ev@web.de